ArbeitsrechtWir beraten und vertreten Unternehmen in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten: Vertragsgestaltung, Vergütungsrichtlinien, betriebliche Altersversorgung. Selbstverständlich begleiten wir unsere Mandanten auch bei Kündigungen, bei Betriebsschließungen oder -verlagerungen. Für Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften stehen wir Ihnen zur Seite. Gerade im Arbeitsrecht ist nach unserer Auffassung das praktisches Know-how genauso bedeutsam, wie die rein rechtlichen Überlegungen. Das Arbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Es umfasst vielfältige Themenbereiche, die vom Abschluss des Arbeitsvertrags bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses reichen. Nachfolgend eine summarische Erläuterung zentraler Aspekte des Arbeitsrechts:
1. ArbeitsrechtDefinition: Das Arbeitsrecht gliedert sich in individuelles Arbeitsrecht (Rechte und Pflichten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber) und kollektives Arbeitsrecht (Regelungen über Tarifverträge, Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung). Beispiel: Ein Arbeitnehmer klagt auf Zahlung ausstehender Löhne, weil der Arbeitgeber die Vergütung nicht rechtzeitig gezahlt hat.
2. ArbeitsvertragsrechtRegelung: Das Arbeitsvertragsrecht basiert auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) (§§ 611a–630 BGB). Der Arbeitsvertrag regelt die Pflichten von Arbeitgebern (Vergütung, Beschäftigung) und Arbeitnehmern (Arbeitsleistung, Treuepflicht). Pflichtinhalte eines Arbeitsvertrags: - Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen.
- Hinweis auf geltende Tarifverträge (falls zutreffend).
Beispiel: Ein befristeter Arbeitsvertrag muss gemäß § 14 TzBfG schriftlich abgeschlossen werden. Ist das nicht der Fall, gilt der Vertrag als unbefristet.
3. ArbeitszeitrechtRegelung: Geregelt im Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Ziel ist der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer durch Begrenzung der Arbeitszeit. Kernpunkte: - Maximal 8 Stunden täglich, ausnahmsweise bis zu 10 Stunden (wenn der Durchschnitt in 6 Monaten 8 Stunden nicht überschreitet).
- Mindestens 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen.
- Verbot von Sonn- und Feiertagsarbeit (Ausnahmen möglich, z. B. Gastronomie, Pflege).
Beispiel: Ein Arbeitnehmer arbeitet 12 Stunden täglich in einer Produktionsstätte. Er klagt auf Entschädigung wegen Verstoßes gegen das ArbZG.
4. BerufsbildungsrechtRegelung: Geregelt im Berufsbildungsgesetz (BBiG). Es regelt die Ausbildung von Auszubildenden und ihre rechtliche Beziehung zu Arbeitgebern. Kernpunkte: - Der Ausbildungsplan muss schriftlich festgelegt werden (§ 11 BBiG).
- Auszubildende dürfen nur Aufgaben erhalten, die dem Ausbildungszweck dienen (§ 14 BBiG).
Beispiel: Ein Auszubildender wird für private Botengänge des Arbeitgebers eingesetzt. Dies verstößt gegen das BBiG.
5. BundesurlaubsrechtRegelung: Geregelt im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Es regelt den Anspruch auf Erholungsurlaub. Kernpunkte: - Mindesturlaub: 24 Werktage pro Jahr (bei einer 6-Tage-Woche, entsprechend 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche).
- Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr genommen werden; Übertragungen sind nur bis zum 31. März des Folgejahres möglich (§ 7 BUrlG).
Beispiel: Ein Arbeitnehmer verlangt Resturlaub nach Ablauf des Übertragungszeitraums. Der Anspruch entfällt, weil er nicht rechtzeitig beantragt wurde.
6. MindestlohnRegelung: Geregelt im Mindestlohngesetz (MiLoG). Der gesetzliche Mindestlohn beträgt derzeit [aktueller Betrag, z. B. 12 EUR pro Stunde]. Ausnahmen: - Praktikanten (unter bestimmten Voraussetzungen).
- Ehrenamtliche Tätigkeiten.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer klagt auf Nachzahlung, weil der Arbeitgeber nur 10 EUR pro Stunde gezahlt hat.
7. TarifrechtRegelung: Geregelt im Tarifvertragsgesetz (TVG). Tarifverträge regeln arbeitsrechtliche Bedingungen für bestimmte Branchen oder Betriebe. Beispiel: Ein Arbeitgeber wendet einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag nicht an. Ein Arbeitnehmer klagt auf die tarifliche Vergütung.
8. BetriebsverfassungsrechtRegelung: Geregelt im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Es regelt die Rechte und Pflichten des Betriebsrats und die Mitbestimmung im Betrieb. Mitbestimmung: - Personelle Angelegenheiten (z. B. Einstellung, Kündigung).
- Soziale Angelegenheiten (z. B. Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen).
Beispiel: Ein Arbeitgeber missachtet das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Einführung neuer Schichtzeiten. Der Betriebsrat klagt auf Unterlassung.
9. Zeugnis und ZeugnisspracheRegelung: Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis (§ 109 GewO). - Einfaches Zeugnis: Bescheinigt Art und Dauer der Beschäftigung.
- Qualifiziertes Zeugnis: Enthält zusätzlich eine Bewertung der Leistungen und des Verhaltens.
Zeugnissprache: Zeugnisse müssen wohlwollend, aber wahrheitsgemäß formuliert sein. Beispiel: „Er bemühte sich stets, den Anforderungen gerecht zu werden.“ Das entspricht einer schlechten Bewertung.
10. KündigungsschutzrechtRegelung: Geregelt im Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Es schützt Arbeitnehmer vor sozial ungerechtfertigter Kündigung. Kernpunkte: - Gilt in Betrieben mit mehr als 10 Arbeitnehmern und nach 6 Monaten Beschäftigung.
- Kündigungsgründe: Personenbedingt, verhaltensbedingt, betriebsbedingt.
Beispiel: Ein Arbeitgeber kündigt betriebsbedingt, obwohl keine nachvollziehbare Notwendigkeit besteht. Der Arbeitnehmer erhebt Kündigungsschutzklage.
11. KündigungsschutzklageAblauf: - Einreichung der Klage beim Arbeitsgericht (innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung).
- Ziel: Feststellung, dass die Kündigung unwirksam ist.
- Ergebnis: Weiterbeschäftigung oder Vergleich (Abfindung).
Beispiel: Ein Arbeitnehmer klagt erfolgreich gegen eine fristlose Kündigung, weil keine vorherige Abmahnung ausgesprochen wurde.
12. Arbeitsgerichtliche Verfahrensarten und StreitgegenständeVerfahrensarten:Individualstreitigkeiten: - Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
- Beispiel: Klage auf Lohnzahlung, Urlaubsansprüche, Schadensersatz.
Tarifstreitigkeiten: - Auseinandersetzungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden.
- Beispiel: Klage auf Einhaltung eines Tarifvertrags.
Mitbestimmungsstreitigkeiten: - Streitigkeiten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber.
- Beispiel: Klage des Betriebsrats auf Mitbestimmung bei Arbeitszeitänderungen.
Typische Streitgegenstände:- Lohn- und Gehaltsansprüche.
- Urlaubsansprüche.
- Schadensersatzansprüche.
- Kündigungsschutzklagen.
- Zeugnisansprüche.
Das Arbeitsrecht ist ein dynamisches Rechtsgebiet, das vielfältige Bereiche abdeckt. Eine umfassende Kenntnis der relevanten Vorschriften ist essenziell, um die Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu wahren. Weitere Informationen auf www.arbeitsrechthannoveranwalt.de . |