Anwalt Deutschland Fachanwalt deutsch German Lawyer Germany English language Attorney-at-law English Lawyer germany french advocat francais allemagne French Attorney in Germany spanish language abogado alemania Spanish Attorney/ Lawyer in Germany Italian language avvocatto germania Italian Lawyer/ Attorney Germany Portuguese language advogado Alemanha Portuguese Polish speaking Lawyer/ Attorney in Germany adwokat Niemcy Polish Japanese speaking Lawyer/ Attorney in Germany Bengoshi Doitsu Japanese Attorney/ Lawyer Vietnamese language luat su Vietnamese Korean speaking lawyer/ attorney in Germany, Europe Korean Chinese language Lawyer/ Attorney in Germany/ Europe Chinese Lawyer/ Attorney russian speaking advokat Germaniya Russian

 

Anwälte  Rechtsgebiete  Kanzlei  Kontakt  Standorte  Impressum  Datenschutz  Vertragsmuster  Mandantenservice  Stellenangebote  Aktuelles  Presse  Links

horak.
Rechtsanwälte

 

Markenrecht  Patentrecht  Urheberrecht  Medienrecht  Kartellrecht  Vergaberecht  Wettbewerbsrecht  Lebensmittelrecht  Domainrecht
 

 

Apothekenrecht  Arbeitnehmererfinderrecht  Arbeitsrecht  Arzneimittelrecht  Datenschutzrecht  Designrecht  Domainrecht  Schiedsverfahren  Energierecht  Europarecht  Filmrecht/Fernsehrecht  Fotorecht  Gesellschaftsrecht  Internetrecht  IT-Recht  Kartellrecht  Lebensmittelrecht  Markenrecht  Medienrecht  Musikrecht  Patentrecht  Presserecht  Recht am eigenen Bild  Sortenschutzrecht  Sportrecht  Telekommunikation  Tierrecht  Urheberrecht  Veranstaltungsrecht  Vergaberecht  Verlagsrecht  Vertragsrecht  Vertriebsrecht  Wettbewerbsrecht  Wirtschaftsstrafrecht 

Anwalt-Hannover-Fachanwalt gewerblicher Rechtsschutz Fachanwalt Urheberrecht Medienrecht Berlin Markenrecht Patentrecht Technikrecht IT Recht Anwalt Anwaltskanzlei Anwalt Hannover Rechtsanwalt Kanzlei Hannover Kanzlei Horak Fachanwälte Hannover Stuttgart Loccum Fachanwalt Recht Berlin Köln Rechtsanwalt München IP Vergaberecht Energierecht Kanzlei Presserecht Hamburg  Kanzlei IT-Recht Kartellrecht Wettbewerbsrecht Presserecht TK-Recht Vertragsrecht Marke Patent Sorte Design anmelden eintragen schützen Urheberrechtsschutz Filmrecht Fernsehrecht  Arbeitnehmererfinderrecht Markenanmeldung Designanmeldung Patentanmeldung Kartell Fusionskontrolle Vertriebsrecht Fotorecht Vertrag prüfen AGB erstellen

Start IP-Recht Markenschutz Patentschutz Designschutz Anfahrt AGB Anfrage
Start.. Rechtsgebiete.. Sortenschutzrecht..

termin online buchenjetzt Termin online buchen

Start 
Kontakt 
Standorte 
Impressum 
Kanzlei 
Rechtsgebiete 
Apothekenrecht 
Arbeitnehmererfinderrecht 
Arbeitsrecht 
Arzneimittelrecht 
Datenschutzrecht 
Designrecht 
Domainrecht 
Energierecht 
Europarecht 
Filmrecht/Fernsehrecht 
Fotorecht 
Gesellschaftsrecht 
Internetrecht 
IT-Recht 
Kartellrecht 
Lebensmittelrecht 
Markenrecht 
Medienrecht 
Musikrecht 
Patentrecht 
Presserecht 
Recht am eigenen Bild 
Schiedsverfahren 
Sortenschutzrecht 
Sportrecht 
Telekommunikation 
Tierrecht 
Urheberrecht 
Veranstaltungsrecht 
Verlagsrecht 
Vergaberecht 
Vertragsrecht 
Vertriebsrecht 
Wettbewerbsrecht 
Wirtschaftsstrafrecht 
Vertragsmuster 
Anwälte 
Entscheidungen 
Mandantenservice 
Pro Bono 
Anwaltsblogs 
Aktuelles 
Presse 

 

 

horak.
Rechtsanwälte Hannover
Fachanwälte
Patentanwälte

Georgstr. 48
30159 Hannover | Hauptsitz
Deutschland

Fon 0511.357 356.0
Fax 0511.357 356.29
info@horakrechtsanwaelte.com
hannover@horakrechtsanwaelte.com

 

horak.
Rechtsanwälte Berlin
Fachanwälte
Patentanwälte

Wittestraße 30 K
13509 Berlin
Deutschland

Fon 030.403 66 69-00
Fax 030.403 66 69-09
berlin@horakrechtsanwaelte.com

 

horak.
Rechtsanwälte Bielefeld
Fachanwälte
Patentanwälte

Herforder Str. 69
33602 Bielefeld
Deutschland

Fon 0521.43 06 06-60
Fax 0521.43 06 06-69
bielefeld@horakrechtsanwaelte.com

 

horak.
Rechtsanwälte Bremen
Fachanwälte
Patentanwälte

Parkallee 117
28209 Bremen
Deutschland

Fon 0421.33 11 12-90
Fax 0421.33 11 12-99
bremen@horakrechtsanwaelte.com

 

horak.
Rechtsanwälte Düsseldorf
Fachanwälte
Patentanwälte

Grafenberger Allee 293
40237 Düsseldorf
Deutschland

Fon 0211.97 26 95-00
Fax 0211.97 26 95-09
duesseldorf@horakrechtsanwaelte.com

 

horak.
Rechtsanwälte Frankfurt/ Main
Fachanwälte
Patentanwälte

Alfred-Herrhausen-Allee 3-5
65760 Frankfurt-Eschborn
Deutschland

Fon 069.380 79 74-20
Fax 069.380 79 74-29
frankfurt@horakrechtsanwaelte.com

 

horak.
Rechtsanwälte Hamburg
Fachanwälte
Patentanwälte

Colonnaden 5
20354 Hamburg
Deutschland

Fon 040.882 15 83-10
Fax 040.882 15 83-19
hamburg@horakrechtsanwaelte.com

 

horak.
Rechtsanwälte LEIPZIG
Fachanwälte
Patentanwälte

Friedrich-List-Platz 1
04103 Leipzig
Deutschland

Fon 0341.98 99 45-50
Fax 0341.98 99 45-59
leipzig@horakrechtsanwaelte.com

 

horak. 
Rechtsanwälte München
Fachanwälte
Patentanwälte

Landsberger Str. 155
80687 München
Deutschland

Tel.: 089.2500790-50
Fax: 089.2500790-59
munich@horakrechtsanwaelte.com

 

horak.
Rechtsanwälte Stuttgart
Fachanwälte
Patentanwälte

Königstraße 80
70173 Stuttgart
Deutschland

Fon 0711.99 58 55-90
Fax 0711.99 58 55-99
stuttgart@horakrechtsanwaelte.com

 

horak. 
Patentanwälte Wien

Trauttmansdorffgasse 8
1130 Wien
Österreich

Tel.: +43.1.8761517
Fax: +49.511.357356-29
wien@horakrechtsanwaelte.com

 

Sortenschutzrecht und Saatgutzulassungsrecht

Was ist “Sortenschutz”

Der Sortenschutz ist ein dem Patent vergleichbares Ausschließlichkeitsrecht und schützt das geistige Eigentum an Pflanzenzüchtungen. Der Sortenschutz dient somit der Pflanzenzüchtung und dem züchterischen Fortschritt in Landwirtschaft und Gartenbau. Jeder Züchter oder Entdecker einer neuen Sorte kann beim Bundessortenamt den Sortenschutz auf der Grundlage des Sortenschutzgesetzes (SortG) für Sorten des gesamten Pflanzenreiches beantragen.

Was versteht man unter “Saatgutrecht”

Die Zulassung von Pflanzensorten ist Voraussetzung für den gewerblichen Vertrieb von Saatgut landwirtschaftlicher Pflanzenarten und Gemüsearten. Dementsprechend ist diese Zulassung im Saatgutverkehrsgesetz geregelt. Dabei handelt es sich nicht um Regeln zu IP-Rechten.

Sowohl Sortenschutz-Eintragung als auch Saatgutzulassung wird durch das Bundessortenamt in Hannover behördlich begleitet.

Was kann mit einem Sortenschutz geschützt werden

Eine Pflanzensorte ist schutzfähig, wenn sie unterscheidbar, homogen, beständig und neu ist und zudem durch eine eintragbare Sortenbezeichnung bezeichnet ist. Das Vorliegen der Schutzvoraussetzungen kann nur durch Anbau im Freiland oder im Gewächshaus und durch ergänzende Untersuchungen im Labor geprüft werden. Dabei werden Unterscheidbarkeit, Homogenität und Beständigkeit anhand von Merkmalen beurteilt, die in nationalen oder internationalen Richtlinien festgelegt sind und die auf der Grundlage des Prüfungsanbaus erfaßt werden.

Je nach Pflanzenart ist die Art und die Anzahl der verwendeten Merkmale verschieden. Bei der Kartoffel werden beispielsweise Blüten- oder Knollenfarbe neben anderen Merkmalen bestimmt. Bei Weizen ist die Pflanzenlänge oder Bereifung der Ähre wichtig. Bei Zierpflanzen werden u.a. Wuchs, Blütenfarben und -formen, bei Obst Fruchtmerkmale und bei Gemüse neben verschiedenen Pflanzenmerkmalen auch Resistenzen gegen Krankheiten herangezogen. Die Dauer des Sortenschutzes beträgt 25 Jahre; bei Hopfen, Kartoffel, Rebe und Baumarten 30 Jahre.

Welche Wirkung hat Sortenschutz

Der Sortenschutz hat die Wirkung, daß allein der Sortenschutzinhaber oder sein Rechtsnachfolger berechtigt ist, Vermehrungsmaterial (Pflanzen und Pflanzenteile einschl. Samen) der Sorte zu gewerblichen Zwecken in den Verkehr zu bringen, hierfür zu erzeugen oder einzuführen. Die Verwendung einer geschützten Sorte für die Züchtung einer neuen Sorte bedarf hingegen nicht der Zustimmung des Sortenschutzinhabers.

Wo wird Sortenschutz beantragt

Sortenschutz für Deutschland kann national beim Bundessortenamt oder als gemeinschaftlicher Sortenschutz für das gesamte Gebiet der Europäischen Union beim Gemeinschaftlichen Sortenamt beantragt werden.

Gibt es einen europaweiten “Gemeinschaftssortenschutz” oder EU-Sortenschutz

Ja, der gemeinschaftliche Sortenschutz (CPVR) ermöglicht Interessierten auf der Grundlage eines Antrages beim Gemeinschaftlichen Sortenamt (CPVO) in Angers, Frankreich, ein einziges gewerbliches Eigentumsrecht zu erlangen, das überall in der Europäischen Union gültig ist. Vor der Einführung des neuen Systems war ein Pflanzenzüchter, der den Schutz für eine neue Sorte in der Gesamtheit des Gebiets der Europäischen Union suchte, verpflichtet, getrennte Anträge in jedem einzelnen Mitgliedsstaat zu stellen. Seit 1996 sind die beim CPVO eingegangenen Anträge von 1.385 auf 2.013 im Jahr 2000 angestiegen. Von den Anträgen stammten 86% aus EU-Ländern. Von den insgesamt 11.983 Anträgen (von Anfang April 1995 bis Januar 2001) wurden 6.914 (58%) erteilt (Quelle: CPVO-Statistiken).

Ein gemeinschaftliches Sortenschutzrecht hat eine einheitliche Wirkung in der ganzen Gemeinschaft und kann auf diesem Gebiet nur auf einer einheitlichen Basis erteilt, übertragen oder aufgegeben werden. Das neue gemeinschaftsweite System existiert neben nationalen Systemen als eine Alternative. Es ist nicht möglich, einen gemeinschaftlichen und einen nationalen Sortenschutz gleichzeitig bezüglich derselben Sorte zu halten. Außerdem kann das gemeinschaftliche Sortenschutzrecht nicht neben einem Patent existieren. Wenn ein gemeinschaftliches Sortenschutzrecht in bezug auf eine Sorte erteilt wird, für die ein nationales Recht bzw. Patent schon erteilt worden ist, wird das Patent bzw. nationale Recht für die Dauer des Gemeinschaftlichen Schutzes verdrängt.

Sorten aller botanischen Klassen und Arten, insbesondere einschließlich ihrer Hybriden, können Gegenstand eines gemeinschaftlichen Sortenschutzes sein. Für die Definition des Ausdruckes „Pflanzensorte„ verweist die Verordnung auf das UPOV-Übereinkommen 1991, Artikel 1. Die Sorten müssen unterscheidbar, homogen, beständig und neu sein und zusätzlich einer vorgeschriebenen Sortenbezeichnung zugeordnet werden (Artikel 5 und 6):

 

  • „Eine Sorte wird als unterscheidbar angesehen, wenn sie sich in der Ausprägung der aus einem Genotyp oder einer Kombination von Genotypen resultierenden Merkmale von jeder anderen Sorte, deren Bestehen an dem Antragstag allgemein bekannt ist, deutlich unterscheiden läßt. Das Bestehen einer anderen Sorte gilt insbesondere dann als allgemein bekannt, wenn an dem Antragstag
     
    • für sie Sortenschutz bestand oder sie in einem amtlichen Sortenverzeichnis der Gemeinschaft oder eines Staates oder einer zwischenstaatlichen Organisation mit entsprechender Zuständigkeit eingetragen war;
    • für sie die Erteilung eines Sortenschutzes oder die Eintragung in ein amtliches Sortenverzeichnis beantragt worden war, sofern dem Antrag inzwischen stattgegeben wurde.„
       
  • „Eine Sorte gilt als homogen, wenn sie - vorbehaltlich der Variation, die aufgrund der Besonderheiten ihrer Vermehrung zu erwarten ist - in der Ausprägung derjenigen Merkmale, die in die Unterscheidbarkeitsprüfung einbezogen werden sowie aller sonstigen, die zur Sortenbeschreibung dienen, hinreichend einheitlich ist.„

    „Eine Sorte gilt als beständig, wenn die Ausprägung derjenigen Merkmale, die in die Unterscheidbarkeitsprüfung einbezogen werden sowie aller sonstigen, die zur Sortenbeschreibung dienen, nach wiederholter Vermehrung oder im Fall eines besonderen Vermehrungszyklus am Ende eines jeden Zyklus unverändert ist.„

    „Eine Sorte gilt als neu, wenn an dem Antragstag Sortenbestandteile bzw. Erntegut dieser Sorte
     
    • innerhalb des Gebiets der Gemeinschaft seit höchstens einem Jahr,
    • außerhalb des Gebiets der Gemeinschaft seit höchstens vier Jahren oder bei Bäumen oder Reben seit höchstens sechs Jahren vom Züchter oder mit Zustimmung des Züchters verkauft oder auf andere Weise zur Nutzung der Sorte an andere abgegeben worden waren bzw. war.„

Wenn das Amt einen Antrag auf einen gemeinschaftlichen Sortenschutz erhält, muß untersucht werden, ob die Sorte neu ist und ob sie die Kriterien von Unterscheidbarkeit, Homogenität und Beständigkeit erfüllt. Deshalb muß eine technische Prüfung durchgeführt werden. Das Gemeinschaftliche Sortenamt kann die Ergebnisse früherer Prüfungen nutzen, die von den Prüfungsämtern der Mitgliedstaaten zu offiziellen Zwecken durchgeführt wurden. Wenn der Gemeinschaftliche Sortenschutz erteilt wird, billigt das Gemeinschaftliche Sortenamt für die betreffende Sorte die Sortenbezeichnung, die vom Antragsteller vorgeschlagen wird. Die Sortenbezeichnung soll als Ausweis für die geschützte Sorte auch nach Ablauf des Schutzes dienen.

Was ist bei der Saatgutzulassung zu beachten

Gesetzliche Grundlage der Sortenzulassung ist das Saatgutverkehrsgesetz (SaatG) . Es dient dem Schutz des Verbrauchers und der Versorgung der Landwirtschaft und des Gartenbaus mit hochwertigem Saat- und Pflanzgut resistenter, qualitativ hochwertiger und leistungsfähiger Sorten. Voraussetzung für die Zulassung sind neben einer eintragbaren Sortenbezeichnung Unterscheidbarkeit, Homogenität und Beständigkeit, die durch Anbau im Freiland oder im Gewächshaus geprüft werden. Bei landwirtschaftlichen Pflanzenarten ist zudem die Prüfung auf den landeskulturellen Wert erforderlich. Eine Sorte besitzt landeskulturellen Wert, wenn sie in der Gesamtheit ihrer wertbestimmenden Eigenschaften gegenüber den zugelassenen vergleichbaren Sorten eine deutliche Verbesserung für den Pflanzenbau, für die Verwertung des Ernteguts oder die Verwertung aus dem Erntegut gewonnener Erzeugnisse erwarten läßt. Die wertbestimmenden Eigenschaften einer Sorte ergeben sich aus den im Anbau und den im Labor geprüften Anbau-, Resistenz-, Ertrags-, Qualitäts- und Verwendungseigenschaften.

Die Sortenzulassung wird für 10 (bei Rebe 20) Jahre erteilt. Nach Ablauf dieser Zeit kann sie auf Antrag jeweils verlängert werden.

Die Wertprüfung erfordert bei den meisten Arten eine mindestens zweijährigen, bei Getreide, Winterraps und Futterpflanzen einen dreijährigen Anbau. Die Prüfungen werden je nach Pflanzenart an 10 bis 30 Stellen des Bundessortenamtes, der Länder und bei einigen Arten auch in Züchterbetrieben angelegt. Durch Qualitätsuntersuchungen werden die Ergebnisse des Feldanbaus ergänzt.

Von jährlich insgesamt etwa 1000 angemeldeten Sorten landwirtschaftlicher Arten werden 300 - 350 Sorten von den Sortenausschüssen des BSA entschieden, etwa 100 - also nur 10 % der zur Zulassung beantragten Sorten - werden zugelassen und in die Sortenliste eingetragen. Bei Gemüse wird für etwa 50 Sorten je Jahr die Zulassung beantragt.

Für die forstlichen Pflanzenarten gilt das Gesetz über forstliches Saat- und Pflanzgut (ForstG). Es wird in Zuständigkeit der Bundesländer ausgeführt.

Was benötigen wir, um Ihre Sorten anzumelden oder Ihr Saatgut zuzulassen

Ohne ein (zumindest fernmündliches) Beratungsgespräch kann diese Schutzrechtsform nicht erläutert werden.

In einem ersten Schritt genügt uns zur Abschätzung der weiteren Vorgehensweise eine allgemeine Information, in welchem Entwicklungsstadium sich Ihre Sorte befindet und sodann wird der zuständige Sachbearbeiter mit Ihnen einen Kontakt herstellen, um den weiteren Informationsaustausch einschliesslich einer Kostenschätzung mit Ihnen abzustimmen.

Wir begleiten die gesamten Verfahren und vertreten auch in Rechtsmittelverfahren sowie im Falle eines Sortenschutzverletzungsverfahrens, ob als einstweiliges Verfügungsverfahren oder normales Klageverfahren.

Anwalt Deutschland Fachanwalt deutsch Pro Bono Rechtsberatung German Lawyer Germany English language Attorney-at-law English 

 

 anwalt-hannover Ankam Berlin Hamburg München Köln Frankfurt Stuttgart Dortmund Düsseldorf Essen Bremen Hannover Leipzig Dresden Nürnberg Duisburg Bochum Bielefeld Wuppertal Bonn  fachanwalt fachkanzlei rechtsanwalt Mannheim Karlsruhe Wiesbaden Münster Augsburg Gelsenkirchen Aachen Mönchengladbach Braunschweig Chemnitz Krefeld Halle Magdeburg Freiburg Oberhausen Marke Patent Markenrecht Patentrecht drucken  rechtsanwalt-urheberrecht fachanwalt gewerblicher Rechtsschutz Lübeck Marke Erfurt Patent Rostock Arbeitsrecht Mainz Kassel Gesellschaftsrecht  Hagen Hamm Saarbrücken Handelsrecht Herne Ludwigshafen Osnabrück Medienrecht Solingen Leverkusen Oldenburg Anwalt Urheber Urheberrecht Potsdam Neuss Heidelberg Filmrecht Paderborn Softwarerecht anwalt Darmstadt hamburg geschmacksmusterrecht hildesheim-celle Markenanwalt gesellschaftsrecht anwalt Regensburg Würzburg Ingolstadt Heilbronn Ulm Göttingen Wolfsburg Recklinghausen Pforzheim Offenbach Bottrop Bremerhafen Fürth Remscheid Reutlingen Moers Koblenz Anwaltskanzlei speichern  fachanwalt rechtsanwalt kanzlei Erlangen Trier Salzgitter Siegen Jena anwalt Hildesheim Cottbus kanzlei Gera Wilhelmshaven markenanwalt Delmenhorst Lüneburg patentrecht Hameln Wolfenbüttel abmahnung Nordhorn Cuxhaven europarecht  Emden Lingen TK-Recht Telekommunikationsrecht Peine Melle Stade Goslar Musikrecht Datenschutzrecht Neustadt wennigsen-stuttgart-berlin-bremen anwalt recht rechtberatung vertretung vor gericht Anwalt Hannover Braunschweig Hamburg Bremen Hildesheim Göttingen Düsseldorf Köln Stuttgart München Berlin Frankfurt am Main Patentanwalt patent attorneyzurück  anwalt-köln-frankfurt-wien-zuerich kanzlei Zürich Genf Bern Basel Lausanne Winterthur St Gallen Luzern Lugano Biel Thun Schaffhausen Chur Wien Graz Linz Innsbruck Salzburg Klagenfurt Villach Wels St Pölten Dornbirn Steyr Feldkirch Bregenz anwalt markenrecht markenanmeldung patentrecht vergaberecht lebensmittelrechtlich arzneimittelrechtlich domainrecht Vertriebsrecht Fotorecht Recht am eigenen Bild Fachkanzlei Fachanwalt Patentanwalt Patentanwaltkanzlei Online-Anfrage termin online buchenjetzt Termin online buchen

horak Rechtsanwälte  - Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Technikrecht, Gesundheitsrecht

 

Bei den nachfolgenden Landgerichten sind wir (u.a.) für unsere Mandanten aktiv:
 

Hannover Rechtsanwalt Anwalt Hannover Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Hannover Hameln Celle Bückeburg Nienburg Burgdorf Burgwedel  Langenhagen Garbsen Patentanwalt

Volgersweg 65
30175 Hannover
Tel: 0511/3470
 

Braunschweig Rechtsanwalt Anwalt Braunschweig Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Braunschweig Peine Gifhorn  Salzgitter Wolfenbüttel Wolfsburg Anwaltskanzlei Patentanwalt

Münzstraße 17
38100 Braunschweig
Tel: 0531/4880
 

Hamburg Rechtsanwalt Anwalt Hamburg Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Hamburg Lüneburg Verden Patentanwalt

Sievekingplatz 1
20355 Hamburg
Tel: 040/428280
 

Bremen Rechtsanwalt Anwalt Bremen Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Bremen Bremerhafen Cuxhafen Wilhelmshafen Delmenhorst Cloppenburg Anwaltskanzlei Patentanwalt

Domsheide 16
28195 Bremen
Tel: 0421/36110240
 

Oldenburg Rechtsanwalt Anwalt Oldenburg Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Oldenburg Patentanwalt

Elisabethstraße 7
26135 Oldenburg
Tel: 0441/2200
 

Osnabrück Rechtsanwalt Anwalt Osnabrück Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Osnabrück Patentanwalt

Neumarkt 2
49074 Osnabrück
Tel: 0541/3150
 

Bielefeld Rechtsanwalt Anwalt Bielefeld Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Bielefeld Patentanwalt

Niederwall 71
33602 Bielefeld
Tel: 0521/5490
 

Magdeburg Rechtsanwalt Anwalt Magdeburg Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Magdeburg Patentanwalt

Halberstädter Straße 8
39112 Magdeburg
Tel: 0391/6060
 

Hildesheim Rechtsanwalt Anwalt Hildesheim Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Hildesheim Sarstedt Patentanwalt

Kaiserstraße 60
31134 Hildesheim
Tel: 05121/9680
 

Göttingen Rechtsanwalt Anwalt Göttingen Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Göttingen Patentanwalt

Berliner Straße 8
37073 Göttingen
Tel: 0551/4030
 

Düsseldorf Rechtsanwalt Anwalt Düsseldorf Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Düsseldorf Patentanwalt

Werdener Straße
40227 Düsseldorf
Tel: 0221/83060
 

Köln Rechtsanwalt Anwalt Köln Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Köln Patentanwalt

Luxemburger Straße 101
50939 Köln
Tel: 0221/4770
 

Stuttgart Rechtsanwalt Anwalt Stuttgart Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Stuttgart Tübingen Esslingen  Ludwigsburg Leonberg Patentanwalt

Urbanstraße 20
70182 Stuttgart
Tel: 0711/2120
 

München Rechtsanwalt Anwalt München Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung München Patentanwalt Freising Fürstenfeldbruck

Prielmayerstraße 7
80335 München
Tel: 089/559703
 

Berlin Rechtsanwalt Anwalt Berlin Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Berlin  Potsdam Brandenburg Patentanwalt

Tegeler Weg 17
10589 Berlin
Tel: 030/901880
 

Frankfurt a.M. Rechtsanwalt Anwalt Frankfurt Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Frankfurt a.M.  Offenbach Bad Homburg Wiesbaden Hanau Patentanwalt

Gerichtsstraße 2
60313 Frankfurt am Main
Tel: 069/136701