WirtschaftsstrafrechtDas Wirtschaftsstrafrecht ist ein hochkomplexes und spezialisiertes Rechtsgebiet, das fundierte Kenntnisse im Strafrecht und den angrenzenden wirtschaftlichen Regelungsbereichen erfordert. Angesichts der oft erheblichen finanziellen und persönlichen Konsequenzen ist eine qualifizierte rechtliche Beratung und Vertretung unverzichtbar. Wirtschaftsstrafrecht: Ein summarischer ÜberblickDas Wirtschaftsstrafrecht umfasst strafrechtliche Normen, die den Schutz der Wirtschaftsordnung, des Wettbewerbs und der Vermögenswerte sicherstellen. Es bezieht sich sowohl auf Straftaten, die im Rahmen wirtschaftlicher Aktivitäten begangen werden, als auch auf Delikte, die durch ihre Auswirkungen auf das Wirtschaftsleben strafrechtlich relevant sind.
1. Grundlagen des Wirtschaftsstrafrechts1.1. Definition und Zielsetzung- Definition: Wirtschaftsstrafrecht ist ein Teilbereich des Strafrechts, der auf Straftaten abzielt, die wirtschaftliche Beziehungen oder Prozesse betreffen.
- Ziele:
- Schutz der Marktordnung und des Wettbewerbs.
- Verhinderung von Vermögensdelikten im wirtschaftlichen Kontext.
- Sanktionierung von Pflichtverletzungen in Unternehmen.
2. Strafrechtliche Normen im Wirtschaftsstrafrecht2.1. Vermögensdelikte- Betrug (§ 263 StGB):
- Täuschung, um sich oder einem Dritten einen Vermögensvorteil zu verschaffen.
- Strafandrohung: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.
- Untreue (§ 266 StGB):
- Schädigung fremden Vermögens durch Pflichtverletzung.
- Strafandrohung: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.
2.2. Korruption und Bestechung- Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§§ 299, 300 StGB):
- Vorteilsgewährung oder -annahme im geschäftlichen Verkehr.
- Strafandrohung: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe, bei schweren Fällen bis zu 5 Jahren.
- Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme (§§ 331, 333 StGB):
- Gewähren oder Annehmen von Vorteilen durch Amtsträger.
- Strafandrohung: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.
2.3. Insolvenzdelikte- Bankrott (§ 283 StGB):
- Vermögensverschleierung, Vernichtung von Unterlagen oder Beiseiteschaffen von Vermögen.
- Strafandrohung: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.
- Verzögerung der Insolvenzantragstellung (§ 15a InsO):
- Pflichtverletzung durch verspätete Antragstellung.
- Strafandrohung: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.
2.4. Wettbewerbs- und Kartellrecht- Wettbewerbsbeschränkende Absprachen (§ 298 StGB):
- Absprachen bei Ausschreibungen.
- Strafandrohung: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.
- Marktmanipulation (§ 119 WpHG):
- Beeinflussung von Marktpreisen durch irreführende Handlungen.
- Strafandrohung: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.
2.5. Steuer- und Abgaberecht- Steuerhinterziehung (§ 370 AO):
- Verkürzung von Steuern oder Erlangung unberechtigter Steuervergünstigungen.
- Strafandrohung: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe, in schweren Fällen bis zu 10 Jahren.
2.6. Umweltstrafrecht- Unerlaubtes Betreiben von Anlagen (§ 327 StGB):
- Betrieb umweltschädlicher Anlagen ohne Genehmigung.
- Strafandrohung: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.
- Gewässerverunreinigung (§ 324 StGB):
- Verunreinigung von Gewässern durch schädliche Stoffe.
- Strafandrohung: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.
2.7. Arbeits- und Sozialrecht- Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB):
- Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen.
- Strafandrohung: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.
2.8. Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung- Geldwäsche (§ 261 StGB):
- Verschleierung illegaler Vermögenswerte.
- Strafandrohung: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe, in schweren Fällen bis zu 10 Jahren.
3. Typische Beispiele aus dem Wirtschaftsstrafrecht3.1. Betrugsdelikte- Abrechnung fiktiver Leistungen gegenüber Krankenkassen.
- Erschleichen von Fördergeldern durch falsche Angaben.
3.2. Korruption- Bestechung eines Einkaufsleiters, um einen Auftrag zu erhalten.
- Annahme von Geschenken durch Amtsträger zur Bevorzugung bei Entscheidungen.
3.3. Insolvenzdelikte- Verkauf von Vermögenswerten kurz vor einer Insolvenz.
- Vernichtung von Buchhaltungsunterlagen.
3.4. Wettbewerbsverstöße- Preisabsprachen zwischen Unternehmen bei einer Ausschreibung.
- Insiderhandel mit Aktien aufgrund vertraulicher Informationen.
4. Verfahren im Wirtschaftsstrafrecht4.1. Ermittlungsverfahren- Ablauf:
- Einleitung durch Strafanzeige oder Verdachtsmoment.
- Ermittlungen durch Staatsanwaltschaft oder Wirtschaftsabteilungen der Polizei.
- Maßnahmen:
- Durchsuchung, Beschlagnahmung, Vernehmungen.
4.2. Hauptverfahren- Anklageerhebung: Nach Abschluss der Ermittlungen.
- Gerichtsverhandlung:
- Beweisaufnahme und mündliche Verhandlung.
- Urteilsspruch.
4.3. Sanktionen- Strafen:
- Geldstrafen oder Freiheitsstrafen.
- Nebenfolgen:
- Verlust der Geschäftslizenz, Berufsverbote.
- Einziehung:
- Entzug unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 73 StGB).
5. Tätigkeiten unserer Kanzlei im Wirtschaftsstrafrecht5.1. Prävention- Beratung zu Compliance-Systemen zur Vermeidung von Straftaten.
- Schulung von Mitarbeitern zu relevanten Vorschriften.
5.2. Verteidigung- Vertretung von Beschuldigten im Ermittlungs- und Hauptverfahren.
- Verhandlung mit der Staatsanwaltschaft zur Einstellung des Verfahrens.
5.3. Opfervertretung- Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Adhäsionsverfahren.
- Beratung zu Ansprüchen auf Einziehung von Vermögenswerten.
6. Wichtige Entscheidungen im Wirtschaftsstrafrecht- BGH, Cum-Ex-Urteil (2021):
- Steuerhinterziehung durch Cum-Ex-Geschäfte als strafbar anerkannt.
- EuGH, Marktmanipulation (2019):
- Anforderungen an den Nachweis von Marktmanipulation präzisiert.
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