InternetrechtDas Internetrecht ist ein interdisziplinäres Rechtsgebiet, das alle rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Nutzung und dem Betrieb des Internets umfasst. Es berührt zahlreiche Rechtsgebiete wie das Urheberrecht, Datenschutzrecht, Vertragsrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Strafrecht. Aufgrund der internationalen Natur des Internets sind häufig auch Aspekte des internationalen Rechts relevant.
1. Grundpfeiler des Internetrechtsa) Vertragsrecht im Internet- Relevanz: Regelt Online-Verträge zwischen Verbrauchern und Unternehmen (B2C), zwischen Unternehmen (B2B) und auf Online-Marktplätzen (C2C).
- Rechtsgrundlagen: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), E-Commerce-Richtlinie, Fernabsatzgesetz.
- Besonderheiten:
- Informationspflichten für Unternehmer (§ 312d BGB).
- Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (§ 355 BGB).
- Gültigkeit von AGB (z. B. Transparenzgebot, § 307 BGB).
b) Datenschutzrecht- Relevanz: Regelt den Schutz personenbezogener Daten von Nutzern.
- Rechtsgrundlagen:
- EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
- Pflichten für Webseitenbetreiber:
- Datenschutzerklärungen.
- Einwilligungen bei Cookies und Tracking-Tools.
- Meldung von Datenschutzverletzungen.
c) Urheberrecht im Internet- Relevanz: Schutz von Inhalten wie Texten, Bildern, Videos, Software und Musik.
- Rechtsgrundlagen: Urheberrechtsgesetz (UrhG), EU-Urheberrechtsrichtlinie.
- Typische Streitpunkte:
- Unberechtigte Nutzung geschützter Werke.
- Haftung von Plattformen für urheberrechtliche Verstöße (z. B. Upload-Filter, § 17 UrhG).
- Lizenzvereinbarungen für Online-Nutzung.
d) Wettbewerbsrecht- Relevanz: Regelt unlautere Geschäftspraktiken und Werbung im Internet.
- Rechtsgrundlagen: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), E-Commerce-Richtlinie.
- Typische Fälle:
- Irreführende Werbung.
- Schleichwerbung in Social Media (Kennzeichnungspflichten).
- Vergleichende Werbung.
e) Marken- und Domainrecht- Relevanz: Schutz von Marken und Domainnamen im Internet.
- Rechtsgrundlagen: Markengesetz (MarkenG), WIPO-Richtlinien für Domainstreitigkeiten.
- Typische Konflikte:
- Cybersquatting (missbräuchliche Registrierung von Domains).
- Markenverletzungen durch Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Keyword-Advertising.
f) Persönlichkeitsrechte und Recht am eigenen Bild- Relevanz: Schutz vor Verbreitung von Bildern und Aussagen im Internet, insbesondere auf sozialen Plattformen.
- Rechtsgrundlagen:
- Kunsturhebergesetz (KUG).
- Datenschutzrecht (DSGVO).
- Typische Fälle:
- Unberechtigte Veröffentlichung von Bildern oder Videos.
- Beleidigungen oder Verleumdung in sozialen Netzwerken.
2. Plattform- und Betreiberverantwortunga) Haftung von Plattformbetreibern- Relevanz: Plattformen wie Facebook, YouTube oder Online-Marktplätze haften für Inhalte ihrer Nutzer.
- Rechtsgrundlagen:
- Telemediengesetz (TMG), § 10 TMG: Haftung für fremde Inhalte bei Kenntnis.
- Digitale-Dienste-Gesetz (DSA): EU-weite Verpflichtungen zur Moderation von Inhalten.
- Typische Streitpunkte:
- Urheberrechtsverletzungen durch Nutzer.
- Rechtswidrige Inhalte wie Hassrede oder Fake News.
b) Impressumspflicht- Relevanz: Betreiber von Webseiten und Online-Shops müssen ein Impressum bereitstellen.
- Rechtsgrundlagen: § 5 TMG.
- Inhalte:
- Name und Anschrift des Betreibers.
- Kontaktinformationen.
c) Netzneutralität- Relevanz: Sicherstellung, dass alle Daten im Internet gleich behandelt werden.
- Rechtsgrundlagen: EU-Verordnung zur Netzneutralität.
3. E-Commerce und Online-Handela) Pflichtangaben für Online-Shops- Produktkennzeichnung: Vollständige und korrekte Produktbeschreibungen.
- Preisangabenverordnung (PAngV): Pflicht zur Angabe von Endpreisen inkl. Steuern.
b) Zahlungsabwicklung- Sicherstellung von Datenschutz und Sicherheit bei Online-Zahlungen (z. B. durch PSD2-Richtlinie).
4. Internationale Aspekte des Internetrechts- Grenzüberschreitende Konflikte:
- Anwendung ausländischen Rechts bei internationalen Verträgen.
- Zuständigkeitsfragen (Gerichtsstand).
- Internationale Organisationen:
- WIPO (Schlichtung bei Domainstreitigkeiten).
- ICANN (Verwaltung von Domainnamen).
5. Aktuelle Rechtsprechung- BGH zu Social Media-Werbung (2023): Klärung der Kennzeichnungspflichten für Influencer.
- EuGH zur Cookie-Einwilligung (2022): Cookies dürfen nur nach aktiver Zustimmung der Nutzer gesetzt werden.
- BGH zu Persönlichkeitsrechten (2021): Plattformbetreiber müssen rechtswidrige Inhalte bei Kenntnis unverzüglich entfernen.
6. Typische Verträge im Internetrecht- AGB für Online-Shops: Regelt Rechte und Pflichten zwischen Betreiber und Kunden.
- Datenschutzvereinbarungen: Regelung von Datenverarbeitung und -übermittlung.
- Verträge für Webhosting und Webdesign.
- Nutzungsverträge für Plattformen.
- Lizenzverträge: Vereinbarungen über die Nutzung geschützter Werke.
7. Beispiele- Ein Unternehmen startet einen Online-Shop und benötigt rechtssichere AGB und Datenschutzrichtlinien.
- Ein Fotograf bemerkt, dass seine Bilder unberechtigt auf einer Website verwendet werden und möchte Schadensersatz geltend machen.
- Ein Influencer wird abgemahnt, weil er Beiträge nicht als Werbung gekennzeichnet hat.
8. Tätigkeiten einer Anwaltskanzlei im InternetrechtBeratung- Erstellung von Impressum, Datenschutzerklärungen und AGB.
- Beratung zu Social Media-Recht und Influencer-Marketing.
- Unterstützung bei der Umsetzung der DSGVO.
Vertretung- Vertretung bei Abmahnungen (z. B. wegen Urheberrechtsverletzungen oder Datenschutzverstößen).
- Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen.
- Verteidigung gegen Wettbewerbsverstöße.
Prävention- Prüfung von Webseiten auf rechtliche Konformität.
- Vertragsgestaltung für Online-Plattformen und Dienstleistungen.
|