KartellrechtDas Kartellrecht ist ein äußerst dynamisches und hochreguliertes Rechtsgebiet, das tiefgreifende Auswirkungen auf Unternehmen und ihre Marktstrategien hat. Die richtige rechtliche Beratung ist hier essenziell, um rechtliche Risiken zu minimieren und Sanktionen zu vermeiden. Deutsches und europäisches KartellrechtDas Kartellrecht regelt den Wettbewerb zwischen Unternehmen und schützt diesen vor wettbewerbswidrigen Praktiken. Es zielt darauf ab, Marktmachtmissbrauch und wettbewerbsbeschränkende Absprachen zu verhindern und den freien Markt zu sichern. Die Grundlagen des Kartellrechts finden sich im deutschen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).
1. Grundlagen und Ziele des Kartellrechtsa) Grundlagenb) Ziele- Sicherung eines funktionierenden Wettbewerbs.
- Schutz von Verbrauchern durch Förderung von Innovation und Preisdruck.
- Verhinderung von Monopolen und Oligopolen.
2. Kartellrechtliche Verbote und Regelungena) Horizontale Kartelle- Definition: Absprachen zwischen Wettbewerbern auf derselben Marktstufe.
- Beispiele:
- Preisabsprachen: Unternehmen stimmen Verkaufspreise ab.
- Marktaufteilung: Konkurrenten teilen geografische Märkte untereinander auf.
- Mengenabsprachen: Unternehmen beschränken Produktionsmengen.
- Rechtsgrundlagen:
- § 1 GWB: Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen.
- Art. 101 AEUV: Entsprechendes Verbot auf EU-Ebene.
b) Vertikale Kartelle- Definition: Absprachen zwischen Unternehmen auf unterschiedlichen Marktstufen (z. B. Hersteller und Händler).
- Beispiele:
- Resale Price Maintenance (RPM): Hersteller diktiert Mindestpreise.
- Exklusivitätsvereinbarungen: Händler verpflichtet sich, nur Produkte eines Herstellers zu verkaufen.
- Rechtsgrundlagen:
- Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung (Vertikal-GVO).
- Vereinbarungen können zulässig sein, wenn sie keine erheblichen Wettbewerbsbeschränkungen bewirken.
c) Missbrauchsaufsicht- Definition: Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung.
- Beispiele:
- Diskriminierung: Ungleichbehandlung von Geschäftspartnern.
- Behinderungspraktiken: Verdrängung kleinerer Wettbewerber durch aggressive Preissetzung (Predatory Pricing).
- Ausbeutungsmissbrauch: Erhebung überhöhter Preise.
- Rechtsgrundlagen:
- § 19 GWB und Art. 102 AEUV.
3. Fusionskontrollea) Definition- Die Fusionskontrolle prüft, ob Zusammenschlüsse von Unternehmen den Wettbewerb erheblich einschränken.
b) Rechtsgrundlagen- §§ 35 ff. GWB (deutsche Fusionskontrolle).
- EU-Fusionskontrollverordnung (EU-FKV) für grenzüberschreitende Fusionen.
c) Prüfverfahren- Phase I: Erste Prüfung durch das Bundeskartellamt oder die EU-Kommission (in der Regel binnen 25 Arbeitstagen).
- Phase II: Vertiefte Prüfung bei wettbewerbsrechtlichen Bedenken (maximal 90 Arbeitstage).
d) Beispiele- Untersagte Fusionen:
- Edeka/Tengelmann (2015): Verbot wegen Beeinträchtigung des Lebensmittelmarkts.
- Genehmigte Fusionen mit Auflagen:
- Google/Fitbit (2020): Auflagen im Bereich der Datennutzung.
4. Kartellrechtliche Verfahrena) Bußgeldverfahren- Ziele: Abschreckung und Sanktionierung von Kartellverstößen.
- Verfahrensablauf:
- Einleitung durch das Bundeskartellamt oder die EU-Kommission (häufig nach Durchsuchungen).
- Möglichkeit zur Kronzeugenregelung: Ermäßigung oder Erlass der Geldbuße bei frühzeitiger Kooperation (§ 81h GWB).
- Höhe der Bußgelder:
- Bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens.
- Persönliche Bußgelder gegen Geschäftsführer möglich.
b) Missbrauchsverfahren- Verfahren bei Verstößen gegen § 19 GWB oder Art. 102 AEUV.
- Beispiele:
- Verfahren gegen Facebook (2019): Missbrauch marktbeherrschender Stellung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.
c) Gerichtliche Verfahren- Unternehmen können Entscheidungen des Bundeskartellamts vor den deutschen Gerichten (z. B. OLG Düsseldorf) anfechten.
- Auf EU-Ebene ist der EuG (Gericht der Europäischen Union) zuständig.
5. Typische kartellrechtliche Verträge- Lieferverträge:
- Prüfung auf vertikale Wettbewerbsbeschränkungen.
- Kooperationsverträge:
- Regelung von Kooperationen zwischen Wettbewerbern (z. B. im Bereich Forschung und Entwicklung).
- Exklusivitätsvereinbarungen:
- Absicherung kartellrechtskonformer Exklusivitätsklauseln.
- Joint-Venture-Verträge:
- Sicherstellung der Fusionskontrollkonformität.
6. Aktuelle Rechtsprechung und Entscheidungena) Deutsche Entscheidungen- Facebook (2019): Bundeskartellamt untersagte den Missbrauch von Nutzerdaten aufgrund marktbeherrschender Stellung.
- Amazon (2022): Verfahren gegen Amazon wegen potenziellen Missbrauchs seiner Marktplatzposition.
b) Europäische Entscheidungen- Google Shopping (2017): EuG verhängte eine Strafe von 2,42 Milliarden Euro wegen Missbrauchs der Marktmacht durch Bevorzugung eigener Produkte.
- Intel (2022): Rückzahlung von 1,06 Milliarden Euro Bußgeld wegen unzureichender Beweise.
7. Internationale Bezüge des KartellrechtsZusammenarbeit: - EU und nationale Wettbewerbsbehörden arbeiten im Rahmen des European Competition Network (ECN) zusammen.
- Zusammenarbeit mit außereuropäischen Behörden wie der Federal Trade Commission (FTC) in den USA.
Multinationale Kartelle: - Viele Kartellabsprachen wirken international, was eine koordinierte Verfolgung erfordert.
8. Tätigkeiten unserer Anwaltskanzlei im KartellrechtBeratung- Prüfung und Gestaltung von Verträgen auf Kartellrechtskonformität (z. B. Lieferverträge, Kooperationen).
- Beratung bei Fusionsvorhaben und Einreichung von Fusionskontrollanmeldungen.
- Entwicklung von Compliance-Programmen zur Vermeidung von Kartellrechtsverstößen.
Vertretung- Verteidigung in Bußgeldverfahren vor dem Bundeskartellamt, der EU-Kommission und Gerichten.
- Vertretung bei Schadensersatzklagen (z. B. aufgrund kartellbedingter Überpreise).
Prävention- Durchführung von Schulungen und Audits zur Einhaltung des Kartellrechts.
- Beratung zur Nutzung der Kronzeugenregelung.
Beispiele- Unterstützung eines Unternehmens bei der Fusionskontrollanmeldung bei der EU-Kommission.
- Vertretung eines Unternehmens in einem Missbrauchsverfahren vor dem EuG.
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