Energierecht
Energierecht – ÃœberblickDas Energierecht umfasst die rechtlichen Rahmenbedingungen, die die Erzeugung, Verteilung, Nutzung und Einsparung von Energie regeln. Es ist ein Querschnittsbereich, der sowohl öffentlich-rechtliche als auch privatrechtliche Aspekte umfasst und durch EU-Vorgaben, nationale Gesetze sowie spezifische Förderprogramme geprägt ist. Mit dem Ziel der COâ‚‚-Neutralität spielt die Integration erneuerbarer Energien (EE), die Optimierung von Versorgungs- und Produktionskonzepten sowie die Umsetzung moderner Energiestrategien eine zentrale Rolle.
Gestaltung und Optimierung COâ‚‚-neutraler Versorgungs- und ProduktionskonzepteErneuerbare Energien (EE): - Windenergie: Planung, Genehmigung und Betrieb von Onshore- und Offshore-Windparks, Netzeinspeisung.
- Photovoltaik (PV): Ausbau von Dach- und Freiflächenanlagen, Speicherung und Eigenverbrauchsoptimierung.
- Wasserstoff (H₂): Nutzung von grünem Wasserstoff für industrielle Anwendungen, Mobilität (H₂-Tankstellen) und Infrastrukturprojekte (H₂-Pipelines, Hubs).
Kombination von Technologien: - Hybridlösungen: Kopplung von PV, Wind, H₂ und Speichern zur Maximierung der Versorgungssicherheit.
- Kraft-Wärme-Kopplung (KWK): Effiziente Nutzung von fossilen und erneuerbaren Brennstoffen in KWK-Anlagen, Modernisierung zur CO₂-Reduktion.
Zukunftssichere Konzepte: - PPAs (Power Purchase Agreements): Direktverträge zwischen EE-Erzeugern und Verbrauchern, Preisstabilität und langfristige Versorgungssicherheit.
- EE-Eigenerzeugung: Rechtlich optimierte Nutzung eigener EE-Anlagen zur Senkung der Energiekosten.
- Portfoliomanagement: Diversifizierung der Strombeschaffung durch Marktanalysen und dynamische Preisstrategien.
Privilegien und FördermöglichkeitenSteuerliche Privilegien: - Energiesteuer (EnergieStG): Ermäßigte Steuersätze für bestimmte Unternehmen, insbesondere energieintensive Betriebe.
- Stromsteuer (StromStG): Rückerstattung oder Ermäßigung für Unternehmen, die Energie zur Produktion nutzen.
BesAR (§§ 63 ff. EEG): - Besonderes Ausgleichsregelung für energieintensive Unternehmen, die eine Ermäßigung der EEG-Umlage erhalten.
BECV (Carbon-Leakage-Verordnung): - Entlastung energieintensiver Unternehmen, die international im Wettbewerb stehen, von Kosten der COâ‚‚-Bepreisung.
SPK (Spitzenausgleich): - Rückerstattung der Energie- und Stromsteuer für besonders energieeffiziente Unternehmen.
EnFG (Energiefinanzierungsgesetz): - Regelungen zu Umlagen und Entlastungen für Verbraucher und Unternehmen.
§ 19 StromNEV (Netzentgeltbefreiung): - Reduzierte Netzentgelte für stromintensive Unternehmen.
Preisbremsen und ökologische GegenleistungenPreisbremsen: - Gesetzliche Begrenzung von Strom- und Gaspreisen zur Entlastung von Verbrauchern und Unternehmen während Energiekrisen.
Ökologische Gegenleistungen: - Verpflichtung zur CO₂-Reduktion oder zur Nutzung von EE-Energien im Gegenzug für Förderungen oder Entlastungen.
Förderprogramme und RegelwerkeEEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz): - Förderung der EE-Erzeugung durch Vergütungen, Ausschreibungen und Netzanschlussrechte.
KWKG (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz): - Förderung effizienter KWK-Anlagen durch Zuschläge und Investitionsförderung.
EKPD (Energieeffizienz- und Klimaschutzverpflichtungen): - Verpflichtung großer Unternehmen zur Erreichung von Effizienzsteigerungen und CO₂-Einsparungen.
Energie- und klimafreundliche VersorgungskonzeptePPAs (Power Purchase Agreements): - Direktverträge zwischen Stromerzeugern und Abnehmern, die EE-Strom ohne Zwischenhändler vermarkten.
Eigenversorgungskonzepte: - Optimierung der Nutzung selbst erzeugter EE, z. B. durch Batteriespeicher oder Lastmanagement.
H₂-Projekte: - Pipeline-Projekte: Infrastruktur für Transport von grünem Wasserstoff.
- Arealversorgung: Wasserstoff als Medium zur Energieversorgung in Quartieren oder Industrieparks.
- H₂-Tankstellen: Aufbau von Wasserstofftankstellen für die Mobilität.
Elektromobilität: - Integration von Ladeinfrastruktur für Unternehmen und öffentliche Räume.
Speicherlösungen: - Batteriespeicher zur Netzstabilisierung und Eigenverbrauchsoptimierung.
KWK-Modernisierung: - Austausch fossiler Brennstoffe durch Biogas oder grüne Gase, Einsatz von Brennstoffzellen.
Rechtliche Rahmenbedingungen für VerträgePPAs: - Rechtlich wasserdichte Ausgestaltung für langfristige Preisstabilität und Lieferzuverlässigkeit.
Projektverträge: - Bau-, Liefer- und Montageverträge für EE-Anlagen.
Pachtverträge: - Regelung der Nutzung von Flächen für PV-Anlagen, Windräder oder Speicher.
Betriebsführungsverträge: - Regelung der Betriebsführung von EE-Anlagen durch Dritte.
Anträge: - Förderanträge für BesAR, BECV, SPK, EKPD, Steuervergünstigungen.
Wichtige Entscheidungen im EnergierechtBGH „Netzanschluss von EE-Anlagen“ (2018): - Klarstellung der Netzbetreiberpflichten bei Anschluss von Wind- und PV-Anlagen.
EuGH „EEG als Beihilfe“ (2016): - EEG-Umlage als staatliche Beihilfe – Klärung der Vereinbarkeit mit EU-Recht.
BGH „Rückbaupflicht von Windkraftanlagen“ (2021): - Festlegung der Verantwortung für Rückbaukosten nach Ende der Betriebsdauer.
Beratung und Vertretung durch unsere AnwälteStrategische Beratung: - Entwicklung CO₂-neutraler Versorgungskonzepte.
- Kombination von Förderungen und steuerlichen Privilegien.
- Prüfung und Optimierung von PPAs und anderen Vertragsmodellen.
Vertragsgestaltung: - Erstellung und Prüfung zukunftssicherer Energielieferverträge, Projekt- und Pachtverträge.
Fördermittelberatung: - Unterstützung bei Anträgen zu BesAR, BECV, SPK, EEG, KWKG.
Streitbeilegung: - Durchsetzung von Ansprüchen gegen Netzbetreiber oder Förderstellen.
- Klärung von Streitigkeiten bei der Ausgestaltung von EE-Projekten.
Durch eine rechtliche und strategische Optimierung lassen sich nachhaltige Energiekonzepte wirtschaftlich und zukunftssicher umsetzen. Weitere Informationen können Sie auf unserer Seite www.energierechtler.de einholen. |