GesellschaftsrechtDas Gesellschaftsrecht regelt das Innen- und Außenverhältnis von zweckgebundenen Personenvereinigungen. Die Rechtsnormen des Gesellschaftsrechts sind im Privatrecht geregelt. Die Gesellschaften unterteilen sich in Personen- und Kapitalgesellschaften. Zu den Personengesellschaften zählen: - GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- PartG Partnerschaft
- OHG offene Handelsgesellschaft
- Partenreederei
- EWIV Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung
- KG Kommanditgesellschaft
- Stille Gesellschaft
Personengesellschaften sind keine juristischen Personen und weisen rechtlich gesehen keine eigene Rechtspersönlichkeit auf. Praktisch sind sie allerdings – außer die Stille Gesellschaft – durch ihre Mitglieder unabhängige Träger von Rechten und Pflichten. Zu den Kapitalgesellschaften zählen: - GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung (und UG)
- AG Aktiengesellschaft
- KGaA Kommanditgesellschaft auf Aktien
- SE Europäische Aktiengesellschaft
- eG eingetragene Genossenschaft
- Kapitalgesellschaften ausländischen Ursprungs (Ltd - Limited, PLC - Public Liability Company, S.A. - französische/ spanische AG etc).
Kapitalgesellschaften sind juristische Personen. Vom Konzept her bauen diese Gesellschaften auf das Prinzip des Vereins auf. Weitere Kategorien bilden der eingetragene Verein (e. V.) und die rechtsfähige Stiftung. Diese sind zwar keine Kapitalgesellschaften aber eigenständige juristische Personen. Grund: Der Verein hat Mitglieder, jedoch nicht unbedingt ein Vermögen. Die rechtsfähige Stiftung hat ein dauerhaft dem Stiftungszweck gewidmetes Vermögen, allerdings keine Mitglieder, Gesellschafter oder Eigentümer. Des Weiteren existieren gemischte Gesellschaften wie Kapital- und Personengesellschaften: - GmbH & Co.
- GmbH & Co. KG
- GmbH & Co. KGaA
- GmbH & Co. OHG
- AG & Co. KG
- Stiftung & Co. KG
Die Kapitalgesellschaft oder Stiftung tritt dabei als persönlich haftende Gesellschafterin einer Personengesellschaft oder KGaA auf. Des weiteren existieren inzwischen gemischte Gesellschaften mit ausländischem Anteil wie Limited & Co. KG. Weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage. Ihre Ansprechpartner sind Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak (insbesondere für technische und künstlerische Unternehmen) |