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Domainrecht (Domainnamensrecht, Domainvergaberecht)

Grundlagen des Domainnamensrechts:

Domains können in unterschiedlichen Schreibweisen adressiert werden, nämlich insbesondere numerisch als IP-Nummern (zB 192.168.1.1) oder in Buchstaben (zB dieDomainrechtler.de). “dieDomainrechtler.de” stellen den Domainnamen dar, die dahinter stehende IP-Nummer ist für diese rechtliche Betrachtung des Domainnamens nicht relevant, wohl aber für das technische Verständnis und die Verwendung des Domainnamens. Mittels der Domainnamen erfolgt eine eindeutige Identifizierung von Geräten innerhalb eines bestimmten Computer-Netzes.

Insbesondere zur Identifizierung eines Internet-Servers wurden jene Domainnamen - ähnlich einer Marke - eingeführt und haben sich etabliert.

Der Domainname als solcher hat unmittelbar nichts mit den Inhalten eines Webauftrittes und sich daraus ergebenden urheberrechtlichen Problemstellungen zu tun. Vielmehr ersetzt der Domainname lediglich eine allererste IP-Nummer, die ihrerseits mittels weiterer Adressierungen die verschiedenen Internetdienste protokollgesteuert auslösen.

Jeder Domainname besteht zumindest aus einer fest vorgegebenen Top-Level-Domain und einer wählbaren Second-Level-Domain: Bei dieDomainrechtler.de stellt “dieDomainrechtler” die Second-Level-Domain dar, das “.de” die Top-Level-Domain. Darüberhinaus kann ein Domaininhaber weitere Subdomains frei wählen.

Das Domainnamensrecht spielt im wesentlichen im Zusammenhang mit der Second-Level-Domain eine Rolle, kann aber auch bei weiteren Subdomains von Bedeutung sein (etwa zur Frage einer Markenverletzung durch Verwendung einer Marke als Third Level Domain oder zur Kennzeichnung einer einzelnen Internetseite).

Der Begriff Domainrecht wird im übrigen in der Regel abkürzend für Domainnamensrecht verwandt. Die meisten gerichtlichen Entscheidungen im Bereich des Domainrechts drehen sich um Domainnamensrecht und dabei insbesondere die Frage, wem eine bestimmte Domain “zusteht”.

Durch die Verwendung einer Domain im geschäftlichen Verkehr können zugunsten des Verwenders und/ oder des Domaininhabers eigene absolute Rechte an der Domain entstehen.

Was ist stets an fremden Rechten zumindest zu beachten?

Zusammenfassend muss im Rahmen des Domainnamensrecht bei der Domainregistrierung, dem Handel mit Domains oder der Hinterlegung von Inhalten auf Domains folgendes beachtet werden:

  • Der Domainname darf grundsätzlich keine fremden Marken (z.B. coca-cola, Bounty, Haribo, Swatch etc.), Firmen (Ford, Sartorius, Shell, Volkswagen etc), Geschäftsbezeichnungen, Titel (von Filmen, Software etc), Namen (von Personen, Prominenten, Künstlern, Bands etc) oder sonstige Rechte Dritter enthalten.
     
  • Der Domainname darf nicht aus Gemeinde-, Städte- oder Regionsnamen bestehen; Zusätze von Gebietsnamen können eventuell zulässig sein, bedürfen im Zweifel aber einer vorherigen Klärung mit der namensgebenden Gebietskörperschaft.
     
  • Bezeichnungen von hoheitlichen Ämtern oder öffentlichen Behörden oder deren Teile sind ebenfalls zu unterlassen.
     
  • Typosquatting (Tippfehlerdomains), Cybersquatting und Domaingrabbing im allgemeinen ist unzulässig.,
     
  • Zu den vorgenannten Punkten ähnliche Domainnamen oder gebräuchliche Abkürzungen der fremden Rechte sind riskant.

Wie läuft die Domainvergabe grundsätzlich ab?

Die Domainvergabe oder Domainregistrierung beginnt mit der Auswahl eines erlaubten Domainnamens, der Kernaspekt ist die dann bei einem entsprechenden Registrar (Domain Service Provider) zumeist Online in einem Web-Formular in Auftrag gegebene Registrierungsanfrage, die der Registrar in seiner Eigenschaft als Vertragspartner oder Mitglied bei der Vergabestelle, einer Registry (in Deutschland für DE-Domains der DENIC e.G.), an die Vergabestelle weiterleitet. Die Vergabestelle “registriert” unter der von ihr zumindest mitverwalteten Top Level Domain die vom Registrar im Auftrag des Kunden beanspruchte Second Level Domain und verlangt hierbei bereits weitere Daten, wie zB Nameserver, die in übergeordnete Datenbanken eingetragen werden müssen, damit im Ergebnis unter der Zieladresse der Nameserver im Internet eine eindeutige Adressierung auf einen Webseiteninhalt überhaupt möglich wird. Der gesamte Vorgang kann in wenigen Minuten abgeschlossen werden.

Welche rechtlichen Beziehungen folgen aus der Domainvergabe?

Der Domaininhaber wird zumeist unmittelbar Vertragspartner bei seinem Registrar, der als Domain Service Provider wiederrum in vertraglicher Beziehung zu den jeweiligen Registrys steht. Die Regsitrys ihrerseits sind vertraglich an die nächsthöhere Ebene des Domain Name Systems gebunden, so dass sich aus der Sicht des Domaininhabers die jeweiligen Rechte-Einräumungen und -beschränkungen als schwer durchschaubar darstellen. Dabei ist nicht jeder Registrar mit demselben Vertrag an alle Registrys gebunden, sondern die jeweiligen Registrare haben typischerweise nur mit einigen Registrys teils individuelle Verträge und können demgemäss nicht alle Top Level Domains anbieten. Neben dem Domaininhaber wird häufig - wie in Deutschland für .DE-Domains - ein weiterer Vertragspartner gefordert, der bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss und - wie der Domaininhaber mit haftbar sein kann.

Je nach rechtlicher Fragestellung sind mithin die jeweiligen vertraglichen Regelungen individuell zu prüfen. Dabei wird von den Registrys und höheren Ebenen zwar häufig Begriffe wie “Vergaberichtlinien” oder ähnliches verwandt, die suggerieren, es handle sich um allgemein gültige Regelungen, die gegenüber jedermann wirken würden. Da die Registrys jedoch ganz überwiegend privatwirtschaftlich (die DENIC e.G: beispielsweise als Genossenschaft) organisiert sind, vermögen sie keine hoheitlichen Jedermann-Regeln aufzustellen. Im Falle der .EU hat jedoch die europäische Kommission normative “Richtlinien” erlassen. Die Vergabestelle EuRID ist Nonprofit-Organisation “asbl/vzw” nach belgischem Recht. Auch dort handelt es sich um privat-vertragliche, individuell ausgestaltbare Regelungen.

Es müssen also stets bei der rechtlichen Prüfung gleich welcher Rechtfrage im Zusammenhang mit der Domainvergabe die jeweils geltenden Vertragsinhalte ermittelt werden, die im Laufe der Zeit auch Änderungen unterliegen können. Diese Vertragsinhalte können von domain-spezifischen gesetzlichen Bestimmungen überlagert sein.

Sie können die genauen Regelungen gerne über uns beziehen.

Wie sehen die Regelungen der Registrys aus?

Beispielhaft haben wir einige Regelungen der DENIC e.G. (für .DE-Domains) und der EuRID (für .EU-Domains) auf http://www.dieDomainrechtler.de hinterlegt.

Was ist bei der Auswahl des Domainnamens zu berücksichtigen?

Selbstverständlich dürfen durch Domainnamen, die im geschäftlichen Verkehr Einsatz finden sollen, keine Rechte Dritter verletzt werden. Domaingrabbing, Cybersquatting oder Typosquatting ist zu unterlassen.

Allerdings existieren darüberhinaus Regelungen über den Inhalt eines Domainnamens. Diese Regelungen sind von Top Level Domain zu Top Level Domain grundsätzlich verschieden. Zwar existieren auch einige allgemeine Voraussetzungen, die seitens der über den Registrys stehenden Koordinierungstellen vorgegeben werden. Hinzu kommen die vertraglichen Vorgaben der Registrys und - aus Sicht des Endkunden - des Registrars. Diese Vorgaben umfassen typischerweise die Frage der mindestens erforderlichen Zeichenanzahl, welche Sonderzeichen wie verwendet werden dürfen etc.

Da jede Domain nur einmal vergeben werden kann, um eine eindeutige Adressierung zu ermöglichen, muss vor Registrierung einer Domain eine WHOIS-Abfrage bei der jeweiligen Registry oder einem Whois-Dienst, wie http://www.betterwhois.com , durchgeführt werden.

Kann jeder eine Domain mit beliebiger Endung registrieren?

Nein, denn viele Vorgaben der Registrys führen dazu, dass eine Verwendung beliebiger Endungen in Form von Top Level Domains ohne besondere Vorkehrungen ausscheidet. So muss für die Registrierung einer .de wenigstens der Admin-c oder der Domaininhaber eine deutsche Adresse angeben. Teils sind für die Registrierung eigene Marken- oder Firmenrechte erforderlich. Die exakten Voraussetzungen unterliegen jedoch ständigen Anpassungen, so dass es sich als empfehlenswert darstellt, bei den jeweiligen Registrys direkt nachzusehen, welche Voraussetzungen diese derzeit jeweils vorsehen.

Wozu werden Nameserver-Einträge benötigt?

Nur durch die Registrierung der Domain bei der Registry ist die Domain noch nicht im Internet als Adresse bekannt. Vielmehr muss hierzu auf wenigstens einem Nameserver (bzw. nach den Vorgaben der Registry) die Domain in einer sogeannten Zone-Datei eingetragen sein und in der übergeordneten Domäne ein Verweis auf diese Nameserver eingetragen sein. Diese NS Resource Records werden automatisch durch den Registrar eingetragen und teils von diesem unter Verwendung dessen Nameserver vorgegeben. Allerdings kann der Endkunde auch eigene Nameserver verwenden und/ oder selbst - zumeist mittels eines Formulars - vorgeben. Ein falscher Eintrag führt jedoch zur Unauffindbarkeit der Domain. Selbst für nicht-genutzte Domains müssen - aufgrund der Vorgaben der Registrys - Nameserver vorgegeben werden.

Durch diese Bedeutung der Nameserver entsteht zusätzlicher rechtlicher Regelungsbedarf, sofern der Endkunde keine eigenen Nameserver verwendet und selbst einträgt.

Wie lange bleibt eine Domain registriert?

Es obliegt den vertraglichen Freiheiten im Rahmen der Rechts-Einräumungen durch die jeweilige Hierarchiestufe des DNS eine bestimmte Dauer zu vereinbaren. Diese kann - so dies die Registry zulässt - auch mehrere Jahre betragen, wobei sich als Regelvertragsdauer ein oder zwei Jahre herausgebildet haben.

Wie erfolgt die Freigabe einer Domain?

Im Falle der Nichtzahlung der Registry-Gebühren wird typischerweise für einen fest vorgegebenen Zeitraum die freizugebende Domain zunächst blockiert, wobei sie innerhalb dieses Zeitraumes vom Domaininhaber wieder aktiviert werden kann. Erst danach wird die Domain unter Einhaltung einer weiteren Freigabephase von einigen Tagen endgültig freigegeben.

Vorsicht: Es existieren Spider, die freigegebene Domains automatisch für Domaingrabber sichern, da davon ausgegangen werden kann, dass einmal registrierte Domains auch ein zweites Mal von Interesse sein können. Vor Freigabe einer Domain empfiehlt sich daher eine genaue Analyse.

Was können wir für Sie tun?

Die von uns bearbeiteten domainrechtlichen Aktivitäten umfasst insbesondere die folgenden:

  • Domainvergaberecht (rechtliche Durchführung und Beratung im Zusammenhang mit der Vergabe von Domains, Klärung der Voraussetzungen der Vergabe einer Second Level Domain mit einer beliebigen Top Level Domain, Übernahme oder Freigabe von Domains)
     
  • Domainnamensrecht (rechtliche Sicherung des Domainnamens nebst Recherche und Schutz des Domainnamens, Verwendung von beschreibenden Domains oder Zusätzen in Domains, Domainnamensverletzungen und sonstige Kollisionsverfahren, marken- und namensrechtliche Absicherung)
     
  • Domainhandelsrecht (rechtliche Gestaltung des An- und Verkaufs von Domains, Domain Due Diligence, Domainlizensierung, Domainsharing, inhaltliche Ausgestaltung der Domains durch medienrechtliche Vorgaben sowie Pflichtangaben, AGB, Vertragsrecht)
     
  • Domainverfahrensrecht (Domain-Abmahnungen, Domains-Gerichtsverfahren, Domain Dispute Resolution/ Schiedsverfahren)
     
  • Domainmanagement (Portfoliomanagement, Prozessmanagement von Domainkollisionen, Domainnamensüberwachung)
     
  • Domaintechnikrecht (Telekommunikationsrecht, technisches Medienrecht)

Ihre (fach-)anwaltlichen Ansprechpartner:

  1. Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Michael Horak, Dipl.-Ing., LL.M., sowie
     
  2. Rechtsanwältin und Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Julia Ziegeler

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Bei den nachfolgenden Landgerichten sind wir (u.a.) für unsere Mandanten aktiv:
 

Hannover Rechtsanwalt Anwalt Hannover Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Hannover Hameln Celle Bückeburg Nienburg Burgdorf Burgwedel  Langenhagen Garbsen Patentanwalt

Volgersweg 65
30175 Hannover
Tel: 0511/3470
 

Braunschweig Rechtsanwalt Anwalt Braunschweig Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Braunschweig Peine Gifhorn  Salzgitter Wolfenbüttel Wolfsburg Anwaltskanzlei Patentanwalt

Münzstraße 17
38100 Braunschweig
Tel: 0531/4880
 

Hamburg Rechtsanwalt Anwalt Hamburg Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Hamburg Lüneburg Verden Patentanwalt

Sievekingplatz 1
20355 Hamburg
Tel: 040/428280
 

Bremen Rechtsanwalt Anwalt Bremen Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Bremen Bremerhafen Cuxhafen Wilhelmshafen Delmenhorst Cloppenburg Anwaltskanzlei Patentanwalt

Domsheide 16
28195 Bremen
Tel: 0421/36110240
 

Oldenburg Rechtsanwalt Anwalt Oldenburg Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Oldenburg Patentanwalt

Elisabethstraße 7
26135 Oldenburg
Tel: 0441/2200
 

Osnabrück Rechtsanwalt Anwalt Osnabrück Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Osnabrück Patentanwalt

Neumarkt 2
49074 Osnabrück
Tel: 0541/3150
 

Bielefeld Rechtsanwalt Anwalt Bielefeld Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Bielefeld Patentanwalt

Niederwall 71
33602 Bielefeld
Tel: 0521/5490
 

Magdeburg Rechtsanwalt Anwalt Magdeburg Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Magdeburg Patentanwalt

Halberstädter Straße 8
39112 Magdeburg
Tel: 0391/6060
 

Hildesheim Rechtsanwalt Anwalt Hildesheim Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Hildesheim Sarstedt Patentanwalt

Kaiserstraße 60
31134 Hildesheim
Tel: 05121/9680
 

Göttingen Rechtsanwalt Anwalt Göttingen Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Göttingen Patentanwalt

Berliner Straße 8
37073 Göttingen
Tel: 0551/4030
 

Düsseldorf Rechtsanwalt Anwalt Düsseldorf Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Düsseldorf Patentanwalt

Werdener Straße
40227 Düsseldorf
Tel: 0221/83060
 

Köln Rechtsanwalt Anwalt Köln Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Köln Patentanwalt

Luxemburger Straße 101
50939 Köln
Tel: 0221/4770
 

Stuttgart Rechtsanwalt Anwalt Stuttgart Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Stuttgart Tübingen Esslingen  Ludwigsburg Leonberg Patentanwalt

Urbanstraße 20
70182 Stuttgart
Tel: 0711/2120
 

München Rechtsanwalt Anwalt München Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung München Patentanwalt Freising Fürstenfeldbruck

Prielmayerstraße 7
80335 München
Tel: 089/559703
 

Berlin Rechtsanwalt Anwalt Berlin Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Berlin  Potsdam Brandenburg Patentanwalt

Tegeler Weg 17
10589 Berlin
Tel: 030/901880
 

Frankfurt a.M. Rechtsanwalt Anwalt Frankfurt Fachanwalt Kanzlei Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rechtsberatung Frankfurt a.M.  Offenbach Bad Homburg Wiesbaden Hanau Patentanwalt

Gerichtsstraße 2
60313 Frankfurt am Main
Tel: 069/136701