Domainkaufvertrags-MusterDiesen Mustervertrag können Sie kostenfrei kopieren und auf Ihre Bedürfnisse anpassen. Einzige Voraussetzung für jene kostenfreie Gestattung ist, dass Sie im Impressum Ihres Interauftritts folgenden Link hinterlegen: “Mit Unterstützung von horak Rechtsanwälte, www.horakrechtsanwaelte.com “. Statt des Impressums können Sie in Absprache mit uns auch einen anderen Ort sowie einen angepassten Wortlaut des Links wählen. Bitte schicken Sie uns hierzu eine Mail an info@horakrechtsanwaelte.com . Domainkauf- und Übertragungsvertrag Zwischen . . . . . . - Verkäufer - und . . . . . . - Käufer - wird folgende Vereinbarung geschlossen: § 1 Gegenstand der Vereinbarung Gegenstand dieser Vereinbarung ist die entgeltliche Veräußerung der gegenwärtigen Rechte des Veräußerers an der Secondlevel-Domain xyz.de Die Domain ist in der Datenbank der DENIC e. G., Kaiserstraße 75–77, 60 329 Frankfurt/Main (Vergabestelle) eingetragen. Der Verkäufer ist gemäß Registrierungsvertrag mit der Vergabestelle der im Register eingetragene materiell Berechtigte der Domain (Domaininhaber). Soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts anderes ergibt, sind kennzeichenrechtliche Rechtspositionen hinsichtlich der die Domain bildenden Zeichenfolge nicht Gegenstand dieses Vertrages. § 2 Verkauf - (1) Der Verkäufer verkauft dem Erwerber sämtliche Rechte an der Domain. Der Käufer ist verpflichtet, die Domin abzunehmen und alle für die Übertragung der Domain erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
- (2) Der Kaufpreis beträgt Euro 25000,00 €. Dieser Betrag ist zur Zahlung fällig, sobald der Käufer bei der Vergabestelle eingetragen ist oder mit den von ihm zu diesem Zweck erforderlichen eigenen Handlungen in Verzug geraten ist.
- (3) Sollten dem Veräußerer in Bezug auf die in der Domain verwendete Zeichenfolge eigene absolut geschützte Rechte zustehen, so räumt der Veräußerer dem Erwerber ein kostenloses, nicht ausschließliches, nur zusammen mit der Domain übertragbares Nutzungsrecht an den bestehenden Rechten ein.
§ 3 Übertragung - (1) Der Verkäufer tritt dem Erwerber alle ihm gegenüber der Vergabestelle zustehenden Rechte bezüglich der Domain ab. Der Käufer nimmt die Abtretung an.
- (2) Er verpflichtet sich, sämtliche Erklärungen gegenüber der Vergabestelle oder gegenüber dem mit der Verwaltung beauftragten Provider abzugeben und alle Handlungen vorzunehmen bzw. für deren Durchführung durch seinen Provider zu sorgen, die zur Übertragung der Domain auf den Käufer und zu seiner Eintragung als Domaininhaber nach den Bedingungen der oben genannten Vergabestelle und den Vertragsbedingungen des Providers erforderlich sind.
§ 4 Gewährleistung des Veräußerers - (1) Der Verkäufer gewährleistet, dass er eingetragener Domaininhaber ist, dass keine vertraglichen Rechte an der Nutzung der Domain eingeräumt sind (z. B. Domain-Sharing, Pacht) und dass er über seine Rechtspositionen gegenüber der Vergabestelle vorbehaltlich der Anforderungen der jeweiligen Vergabestelle frei verfügen kann·.
- (2) Der Verkäufer übernimmt hingegen keine Gewähr dafür, dass die Zeichenfolge, aus der die Domain gebildet ist, frei von jeglichen Rechten Dritter, insbesondere Namens-, Marken- oder sonstigen Kennzeichenrechten Dritter ist. Dem Käufer obliegt es selbst, die registrierte Zeichenfolge auf die Vereinbarkeit mit Rechten Dritter und den allgemeinen Gesetzen zu prüfen. Der Verkäufer erklärt, dass ihm keine derartigen Rechte Dritter bekannt sind und nach seiner Kenntnis keine Ansprüche Dritter im Zusammenhang mit der Domain, insbesondere Ansprüche auf Herausgabe oder auf Unterlassung ihrer Nutzung, geltend gemacht werden.
- Sollten bis zur vollständigen Übertragung Ansprüche Dritter geltend gemacht werden, hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu unterrichten.
- (3) Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Ablieferung. Abweichend gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche wegen eines Schadens aus einer Verletzung des Lbens, des Körpers oder der Gesundheit. Die gesetzlichen Verjährungsfristen gelten auch für Ansprüche wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Auftragnehmer oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
§ 5 Schadensersatzhaftung ……………… § 6 Anwendbares Recht, Gerichtsstand Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. § 7 Schlussbestimmungen - (1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform.
- (2) Dieser Vertrag enthält alle zwischen den Parteien über den Vertragsgegenstand getroffenen Vereinbarungen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
- (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt werden. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung soll durch diejenige wirksame bzw. durchführbare Bestimmung ersetzt werden, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.
Ort, Datum Unterschrift Verkäufer Ort, Datum Unterschrift Käufer |