Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) gemäß Geschäftsgeheimnisschutzgesetz (GeschGehG)Zwischen:Partei A (Offenlegende Partei): [Name des Unternehmens/der Person], [Adresse], [vertreten durch: Name, Position] und Partei B (Empfangende Partei): [Name des Unternehmens/der Person], [Adresse], [vertreten durch: Name, Position]
PräambelDie Parteien beabsichtigen, vertrauliche Informationen auszutauschen, um [Zweck des Austauschs, z. B. "eine mögliche geschäftliche Zusammenarbeit" oder "die Durchführung eines Projekts"] zu ermöglichen. Um die Geheimhaltung dieser Informationen sicherzustellen, schließen die Parteien diese Geheimhaltungsvereinbarung gemäß dem Geschäftsgeheimnisschutzgesetz (GeschGehG).
1. Definition von vertraulichen Informationen1.1. Vertrauliche Informationen umfassen alle mündlich, schriftlich oder elektronisch übermittelten Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet oder ihrem Wesen nach vertraulich sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: - Geschäftspläne, Strategien, Marktdaten, Kundenlisten,
- Technische Daten, Designs, Zeichnungen, Prototypen,
- Finanzinformationen, Verträge und Angebote.
1.2. Nicht als vertraulich gelten Informationen, die: - öffentlich bekannt sind oder später ohne Verletzung dieser Vereinbarung bekannt werden;
- der empfangenden Partei vor Offenlegung nachweislich bekannt waren;
- rechtmäßig von Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung erlangt wurden.
2. Verpflichtungen der Parteien2.1. Die empfangende Partei verpflichtet sich: - Vertrauliche Informationen streng vertraulich zu behandeln und nur für den in der Präambel genannten Zweck zu verwenden.
- Vertrauliche Informationen weder direkt noch indirekt an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der offenlegenden Partei gestattet.
- Geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um die Vertraulichkeit der Informationen zu gewährleisten.
2.2. Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen an ihre Mitarbeiter oder Beauftragte weitergeben, sofern diese Personen der Geheimhaltungspflicht unterliegen und diese Vereinbarung einhalten. 2.3. Die empfangende Partei informiert die offenlegende Partei unverzüglich über unbefugte Offenlegungen oder Zugriffe auf vertrauliche Informationen.
3. Rückgabe oder VernichtungNach Beendigung der Zusammenarbeit oder auf Verlangen der offenlegenden Partei verpflichtet sich die empfangende Partei: - Alle vertraulichen Informationen sowie Kopien oder Aufzeichnungen davon unverzüglich zurückzugeben oder zu vernichten.
- Dies auf Verlangen der offenlegenden Partei schriftlich zu bestätigen.
4. Dauer der VerpflichtungDie Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt: - Während der Laufzeit dieser Vereinbarung und für einen Zeitraum von [5 Jahren] nach Beendigung dieser Vereinbarung.
5. Vertragsstrafe5.1. Für jeden Fall der schuldhaften Verletzung dieser Vereinbarung durch die empfangende Partei ist eine Vertragsstrafe in Höhe von [z. B. 50.000 Euro] fällig. 5.2. Die Vertragsstrafe wird auf weitergehende Schadensersatzansprüche nicht angerechnet.
6. Haftung und SchadensersatzDie empfangende Partei haftet für alle Schäden, die der offenlegenden Partei durch eine Verletzung dieser Vereinbarung entstehen, einschließlich der Kosten für Rechtsverfolgung und Wiederherstellung des Geschäftsgeheimnisses.
7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand7.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 7.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist [Ort].
8. Schlussbestimmungen8.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. 8.2. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Ort, Datum: Für Partei A (Offenlegende Partei): [Name, Unterschrift, Position] Für Partei B (Empfangende Partei): [Name, Unterschrift, Position]
Erläuterung optionaler Klauseln- Erweiterung der Vertragsstrafe:
- Staffelung der Vertragsstrafe je nach Schwere des Verstoßes.
- Sonderregelungen bei Drittzugriffen:
- Verpflichtung zur sofortigen Benachrichtigung und Zusammenarbeit bei Vorfällen.
- Option für Schiedsverfahren:
- Alternativ zum Gerichtsstand die Vereinbarung eines Schiedsverfahrens.
- Anhang für vertrauliche Informationen:
- Detaillierte Beschreibung, welche Arten von Informationen als vertraulich gelten.
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