Entwicklungs- und Forschungsvertrag für KI-SystemeEin Entwicklungs- und Forschungsvertrag für KI-Systeme muss eine Vielzahl rechtlicher, ethischer und technischer Aspekte abdecken. In Europa sind solche Verträge besonders anspruchsvoll, da die DSGVO, der zukünftige AI Act und andere gesetzliche Rahmenbedingungen spezifische Anforderungen an den Datenschutz, die Sicherheit und die ethische Verantwortung bei der Entwicklung und Forschung von KI-Systemen stellen. Nachfolgend ein summarischer Vertrag.
Entwicklungs- und Forschungsvertrag für KI-SystemeZwischen [Name des Auftraggebers/Forschungsinstituts], nachfolgend „Auftraggeber“ genannt, und [Name des Entwicklers/Forschungsunternehmens], nachfolgend „Entwickler“ genannt, wird folgender Vertrag geschlossen, der die gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten an einem KI-System regelt. PräambelZiel des Vertrags ist die Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Entwickler zur Erforschung und Entwicklung eines KI-Systems im Einklang mit der europäischen Gesetzgebung und den ethischen Richtlinien für vertrauenswürdige KI. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung der DSGVO, des AI Act und anderer relevanter gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen. 1. Vertragsgegenstand- Dieser Vertrag regelt die Entwicklung und Erforschung des KI-Systems, einschließlich der Erfassung und Verarbeitung notwendiger Daten sowie aller erforderlichen Tests und Prüfungen.
- Das Projektziel ist die Entwicklung eines KI-Systems für [genaue Beschreibung des Anwendungsbereichs und der Funktionalität].
2. Definitionen- KI-System: Ein Softwareprodukt, das Methoden der künstlichen Intelligenz, wie maschinelles Lernen oder algorithmische Entscheidungsfindung, einsetzt, um Aufgaben zu erledigen.
- Personenbezogene Daten: Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, gemäß Art. 4 DSGVO.
- Hochrisiko-KI: Gemäß den Kriterien des AI Act klassifizierte Systeme, die erhöhte Sicherheits-, Transparenz- und Prüfungsanforderungen erfordern.
3. Leistungsumfang und Spezifikationen- Der Entwickler verpflichtet sich, das KI-System nach den vereinbarten technischen Spezifikationen und Leistungsanforderungen zu entwickeln.
- Die Spezifikationen umfassen insbesondere Funktionalitäten, Leistungskriterien, Sicherheitsanforderungen und einen ethischen Leitfaden für den Einsatz des Systems.
4. Datenschutz und DSGVO-Konformität- Der Entwickler verpflichtet sich zur vollständigen Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und implementiert angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten.
- Datenschutzfolgeabschätzung (DPIA): Der Entwickler führt eine Datenschutzfolgeabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO durch, sofern erforderlich, und stellt diese dem Auftraggeber zur Verfügung.
- Einwilligung und Rechtsgrundlage: Falls das KI-System personenbezogene Daten verarbeitet, verpflichtet sich der Entwickler, eine geeignete Rechtsgrundlage sicherzustellen oder die erforderliche Einwilligung der betroffenen Personen einzuholen.
- Pseudonymisierung und Anonymisierung: Der Entwickler stellt sicher, dass Daten möglichst anonymisiert oder pseudonymisiert verarbeitet werden.
5. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte- Urheberrechte: Das Urheberrecht an den im Rahmen der Forschung und Entwicklung erstellten Materialien und Ergebnissen verbleibt beim Entwickler, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Nutzungsrechte: Der Auftraggeber erhält eine exklusive/nicht-exklusive, zeitlich und räumlich beschränkte/unbeschränkte Lizenz zur Nutzung des KI-Systems für [genaue Anwendungsbereiche beschreiben].
- Open Access: Falls das Projekt durch öffentliche Fördergelder unterstützt wird, erklären sich die Parteien bereit, im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen die Forschungsergebnisse im Sinne des Open Access der Allgemeinheit zugänglich zu machen.
6. Ethikklauseln und vertrauenswürdige KI- Der Entwickler verpflichtet sich zur Einhaltung der ethischen Leitlinien für vertrauenswürdige KI, einschließlich der Prinzipien Transparenz, Fairness, und Nicht-Diskriminierung.
- Transparenz: Der Entwickler stellt sicher, dass das KI-System für Anwender verständlich ist und seine Entscheidungswege soweit wie möglich nachvollziehbar sind.
- Nicht-Diskriminierung: Der Entwickler verpflichtet sich, diskriminierende Ergebnisse des KI-Systems zu vermeiden und Bias-Tests durchzuführen.
- Erklärbarkeit: Das System muss eine Erklärbarkeit der Entscheidungen bieten, die insbesondere bei Hochrisiko-KI erforderlich ist.
7. Haftung und Risikomanagement- Haftungsbegrenzung: Die Haftung des Entwicklers für direkte Schäden durch das KI-System ist auf den Betrag von [Haftungsobergrenze] begrenzt. Die Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten ist hiervon ausgeschlossen.
- Produkthaftung: Falls das KI-System als „Produkt“ im Sinne des Produkthaftungsgesetzes einzustufen ist, übernimmt der Entwickler die volle Haftung für die Produktsicherheit.
- Notfallpläne und Sicherheitsvorkehrungen: Der Entwickler verpflichtet sich, geeignete Notfallpläne und Sicherheitsvorkehrungen zu implementieren, um Schäden durch Fehlentscheidungen der KI zu minimieren.
8. Risiko- und Sicherheitsprüfungen- Risikobewertung: Der Entwickler führt regelmäßige Risikobewertungen durch, um potenzielle Schäden und Schwachstellen des KI-Systems zu identifizieren und zu beheben.
- Sicherheitsaudits: Der Entwickler erklärt sich bereit, regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen des KI-Systems durchzuführen und dem Auftraggeber Sicherheitsberichte zur Verfügung zu stellen.
- Externe Audits: Der Auftraggeber kann jederzeit unabhängige, externe Audits zur Überprüfung der Sicherheit und Konformität des KI-Systems anfordern.
9. Vertraulichkeit- Beide Parteien verpflichten sich zur strikten Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen, die im Rahmen des Projekts ausgetauscht werden, und treffen geeignete Maßnahmen zum Schutz vor unbefugtem Zugriff.
- Diese Verpflichtung bleibt auch nach Vertragsende bestehen.
10. Vertragslaufzeit und Beendigung- Vertragsdauer: Der Vertrag tritt am [Datum] in Kraft und hat eine Laufzeit von [Zeitdauer].
- Kündigung aus wichtigem Grund: Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei wiederholt gegen wesentliche Vertragsverpflichtungen verstößt.
- Folgen der Vertragsbeendigung: Im Falle einer Kündigung verpflichtet sich der Entwickler zur Übergabe aller Projektdaten und -ergebnisse an den Auftraggeber.
11. Schlichtung und Gerichtsstand- Schlichtung: Im Falle von Streitigkeiten verpflichten sich die Parteien, zunächst ein Schlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden.
- Gerichtsstand: Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist [Gerichtsstand festlegen], sofern gesetzlich zulässig.
12. Schlussbestimmungen- Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Klausel ist durch eine wirtschaftlich gleichwertige Regelung zu ersetzen.
- Änderungen und Ergänzungen: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Parteien unterzeichnet werden.
- Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der [Land festlegen], unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.
[Unterschriften der Vertragsparteien]
Dieser Vertrag bietet einen grundsätzlichen Rahmen für dieEntwicklung und Erforschung von KI-Systemen in Europa. Er ersetzt jedoch keine individuelle Rechtsgestaltung und bildet auch lediglich summarisch die Rechtslage zum Erstellungszeitpunkt wieder. |